Familienheim und Steuerrechtsprechung, Urteil des BFH vom 14.2.2023.
Der BFH hat bereits 2023 seine Rechtsprechung zum Familienheim und der steuerlichen Begünstigung im Falle der Trennung und Scheidung deutlich angepasst und entwickelt. Dabei kann es auch zu Auswirkungen auf bereits beurkundete #Auseinandersetzungsverträge haben.
Entgegen der landläufigen Annahme, dass sobald ein Ehegatte wohnen bleibt die Auseinandersetzung steuerneutral verläuft, hat der BFH dies nun klargestellt. Der Begriff der eigenen Wohnzwecke wurde deutlich konkretisiert und letztlich enger gefasst.
Dadurch ist es umso wichtiger bei anstehenden Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen anwaltlichen Rat einzuholen. Und erst recht den Profi ansprechen, wenn eine Regelung bereits vollzogen wurde oder geplant ist. Am besten bevor das Finanzamt sich meldet!
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