OLG Oldenburg vom 22.06.2024
Mit Beschluss des o.g.Datums hat das OLG Oldenburg einer Senioren zumindest teilweise noch zu ihrem Recht verholfen.

Was war passiert? Die Erbengemeinschaft verkaufte das von der Großmutter bewohnte Haus relativ preiswert an den Enkel. Um Geld zu sparen und möglicherweise auch aus anderen Überlegungen ist auf die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch verzichtet worden. Es gab lediglich eine mündliche Vereinbarung. Der Enkel veräußerte die Immobilie gewinnbringend und setzte die Großmutter vor die Tür.

Durch den Beschluss des OLG erhält die Großmutter Schadensersatz in noch zu bestimmender Höhe- immerhin!
Wenn also etwas schief läuft, den Profi fragen.


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