Das 4. Bürokratieentlastungsgesetz steht angeblich in den Startlöchern.
Die Bundesregierung möchte ermöglichen Arbeitsverträge digital abzuschließen.

Aber die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist davon nicht betroffen, hierfür ist keine Änderung vorgesehen. Weder für § 14 TzBfG (Schriftform für Befristungen) noch § 623 BGB (Schriftform für Kündigung) sind Änderungen in der Synopse zu finden.


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