FAMILIEN­RECHT.
DER ZUGEWINN­AUSGLEICH.
IN KLARTEXT.

Wir, die KANZLEI GONSCHOREK bietet spezialisierte Beratung und Unterstützung im Familienrecht, um Ihre Interessen zu wahren.

Unsere Spezialisierung im Familienrecht

KANZLEI GONSCHOREK ist eine renommierte Anwaltskanzlei in Bremerhaven, spezialisiert auf Familienrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und einem engagierten Team bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen und kompetente Beratung. Unser Ziel ist es, in schwierigen Zeiten rechtliche Klarheit und Unterstützung zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre rechtlichen Anliegen rund um das Familienrecht.

Fachanwältin für Familienrecht
Ihre Expertin für den Zugewinnausgleich

Als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um den Zugewinnausgleich zur Seite. Von der Vermögensaufstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ich sorge dafür, dass Sie bei der Vermögensaufteilung gerecht behandelt werden.

Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung zum Zugewinnausgleich. Gemeinsam finden wir eine faire Lösung für Ihre Vermögensansprüche.

Zugewinnausgleich: Fairer Vermögensausgleich bei Scheidung

Bei einer Scheidung wird in der Regel der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt, sofern keine anderweitigen Regelungen durch einen Ehevertrag getroffen wurden. Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Ehepartnern zu verteilen. Dabei wird der Vermögenszuwachs beider Ehegatten verglichen, und derjenige, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem anderen einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist eine rechtliche Regelung, die sicherstellt, dass der während der Ehe gemeinsam erzielte Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Der Zugewinnausgleich kommt zur Anwendung, wenn die Ehepartner im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, was ohne Ehevertrag in Deutschland der gesetzliche Regelfall ist.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen, das jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe hatte, und dem Endvermögen, das zum Zeitpunkt der Scheidung oder Trennung besteht. Dabei gilt: Der Ehepartner, der während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen.

Schritte zur Berechnung des Zugewinnausgleichs:

  1. Feststellung des Anfangsvermögens beider Ehepartner
  2. Berechnung des Endvermögens zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
  3. Ermittlung des Zugewinns und Vergleich der Vermögenszuwächse beider Parteien

Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie bei der Erstellung der Vermögensaufstellung und sorge dafür, dass alle Vermögenswerte korrekt erfasst und bewertet werden. Dazu gehören auch Vermögenswerte wie Immobilien, Erbschaften, Schenkungen oder Kapitalanlagen.

Besonderheiten beim Zugewinnausgleich

Erbschaften oder Schenkungen beispielsweise bleiben grundsätzlich demjenigen Ehepartner vorbehalten, der sie erhalten hat. Auch hier unterstütze ich Sie dabei, eine faire Vermögensaufteilung zu erreichen und Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

Streitigkeiten beim Zugewinnausgleich

Leider kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, wenn es um die genaue Höhe des Zugewinnausgleichs geht. Oft wird versucht, Vermögenswerte zu verschweigen oder den Zugewinn zu verzerren. In solchen Fällen ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen hilft, Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Aspekte des Familienrechts und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Welche Dienstleistungen bieten Sie im Bereich Familienrecht an?

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts, einschließlich Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht als auch Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren normalerweise?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann variieren, hängt aber oft von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Parteien ab. In der Regel dauert es zwischen sechs Monaten und einem Jahr.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch oder über unser Online-Kontaktformular erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Welche Kosten sind mit einer familienrechtlichen Beratung verbunden?

Die Kosten für eine Beratung im Familienrecht hängen von der Komplexität des Falls und dem erforderlichen Aufwand ab. Wir bieten transparente Preisgestaltung und besprechen die Kosten im Voraus.

Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung zu Ihnen kommen?
Ja, wir beraten und vertreten auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung. Wir bieten transparente und faire Preisgestaltung.
Bieten Sie auch Mediation an?
Ja, wir bieten Mediation als alternative Streitbeilegungsmethode an, um Konflikte einvernehmlich zu lösen.

Erfahrungsberichte unserer Mandanten

„Dank der Kanzlei Gonschorek konnte ich meine Scheidung schnell und unkompliziert regeln. Ich fühlte mich jederzeit gut beraten.“

Ursula J.

„Die Unterstützung bei der Sorgerechtsregelung war hervorragend. Die Anwälte haben stets das Wohl meiner Kinder im Blick gehabt.“

Günther S.

„Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung zu meinen Unterhaltsansprüchen. Die Kanzlei hat mir geholfen, meine Rechte durchzusetzen.“

Ulrike W.

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