ARBEITSRECHT.
DIE KÜNDIGUNGS­SCHUTZ­KLAGE.
IN KLARTEXT.

Wir, die KANZLEI GONSCHOREK bietet spezialisierte Beratung und Unterstützung im Erbrecht, um Ihre Interessen zu wahren.

Unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht

Die KANZLEI GONSCHOREK steht für fundiertes Wissen und engagierte Vertretung im Arbeitsrecht. Mit einem tiefen Verständnis der rechtlichen Herausforderungen in Bremerhaven und Umgebung setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen und die Rechte unserer Mandanten ein. Unsere Philosophie basiert auf Vertrauen, Transparenz und einer maßgeschneiderten Betreuung, die den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten gerecht wird

Kündigungsschutzklage
Ihre Rechte durchsetzen mit einer erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht

Eine Kündigungsschutzklage ist ein wichtiges rechtliches Mittel, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zur Wehr zu setzen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist eine rechtliche Maßnahme, die Sie ergreifen können, wenn Sie glauben, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist. Ziel dieser Klage ist es, die Kündigung durch das Arbeitsgericht für unwirksam zu erklären und somit Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Der gesetzliche Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen oder diskriminierenden Kündigungen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

• Ungerechtfertigte Kündigung: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ohne triftigen Grund ausgesprochen wurde.
• Betriebsbedingte Kündigung: In Fällen, in denen Ihr Arbeitgeber betriebliche Gründe geltend macht, müssen diese nachvollziehbar und rechtlich zulässig sein.
• Verhaltensbedingte Kündigung: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen Arbeitsverpflichtungen verstoßen zu haben, und Sie die Vorwürfe für unbegründet halten.
• Personenbedingte Kündigung: Bei Kündigungen aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Gründen kann es wichtig sein, Ihre Rechte zu prüfen.

In solchen Fällen ist es ratsam, schnell zu handeln und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

Fristen beachten

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie möglicherweise Ihre Ansprüche auf Kündigungsschutz. Ich berate Sie umfassend über die erforderlichen Schritte und unterstütze Sie dabei, die Klage fristgerecht einzureichen.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

  1. Beratungsgespräch: In einem ersten Gespräch analysiere ich gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation, die Gründe für die Kündigung und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  2. Klageschrift erstellen: Ich erstelle eine rechtssichere Klageschrift, die alle relevanten Informationen und Argumente enthält.
  3. Gerichtsverfahren: Ich vertrete Sie während des gesamten Gerichtsverfahrens, führe die Verhandlungen und setze mich für Ihre Interessen ein.
  4. Vergleich oder Urteil: Oftmals wird während des Verfahrens ein Vergleich angestrebt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Gericht ein Urteil fällen.

Ihr Vertrauen in guten Händen

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um die Kündigungsschutzklage zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Kündigungsschutzklage haben oder rechtliche Unterstützung benötigen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation und schützen Ihre Interessen im Arbeitsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Angelegenheiten zu regeln.
Welche Dienstleistungen bieten Sie im Arbeitsrecht an?
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutz, Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen und Betriebsvereinbarungen.
Wie lange dauert es, bis mein Fall bearbeitet wird?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Falls ab. Wir bemühen uns jedoch, alle Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können uns telefonisch oder über unser Online-Kontaktformular erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Was kostet eine rechtliche Erstberatung im Bereich Arbeitsrecht?
Grundsätzlich bieten wir eine Pauschale von 99 Euro an.
Die Kosten für eine Beratung hängen aber auch immer von der Komplexität Ihres Falles ab. Kontaktieren Sie uns gern für ein individuelles Angebot.
Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung zu Ihnen kommen?
Ja, wir beraten und vertreten auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung. Wir bieten transparente und faire Preisgestaltung.
Bieten Sie auch Mediation an?
Ja, wir bieten Mediation als alternative Streitbeilegungsmethode an, um Konflikte einvernehmlich zu lösen.

Erfahrungsberichte unserer Mandanten

„Dank der Unterstützung von KANZLEI GONSCHOREK konnte ich meinen Arbeitsvertrag erfolgreich anfechten. Die Kompetenz und das Engagement des Teams haben mich über alle Maßen beeindruckt.“

Petra F.

„Die schnelle und effektive Lösung meines Problems hat mich sehr beeindruckt. Die ausgehandelte Abfindung übertraf meine Erwartungen. Die Anwälte der Kanzlei sind äußerst kompetent und freundlich.“

Öclem S.

„Die Beratung war erstklassig und hat mir geholfen, meine Rechte als Arbeitnehmerin besser zu verstehen. Ich empfehle KANZLEI GONSCHOREK jedem, der rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigt.“

Liana B.

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